Änderungsmitteilungen bis zum 15.12.2021
Damit die Abfallentsorgungsgebühren korrekt berechnet werden können, werden alle Grundstückseigentümer und -verwaltungen gebeten, gebührenrelevante Veränderungen auf dem Grundstück bis zum 15. Dezember 2021 mitzuteilen. Dazu gehören die Neuanmeldung oder Abmeldung eines Grundstückes von der Abfallentsorgung, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, die Veränderung der Anzahl oder der Größe