Änderungsmitteilungen bis zum 15.12.2021

Damit die Abfallentsorgungsgebühren korrekt berechnet werden können, werden alle Grundstückseigentümer und -verwaltungen gebeten, gebührenrelevante Veränderungen auf dem Grundstück bis zum 15. Dezember 2021 mitzuteilen.

Dazu gehören die Neuanmeldung oder Abmeldung eines Grundstückes von der Abfallentsorgung, der Wechsel des Gebührenpflichtigen, die Veränderung der Anzahl oder der Größe der Abfallbehälter oder der auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.

Veränderungsmitteilungen sind über das Online-Änderungsformular, an die E-Mail Adresse abfallgebuehren@lrandh.thueringen.de, per Fax an 03631 9116449 oder auf dem Postweg an das Landratsamt Nordhausen, FG Abfallwirtschaft und Deponie, Behringstraße 3 in 99734 Nordhausen möglich.

Im Januar werden dann rund 23.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung an Grundstückseigentümer und -verwaltungen verschickt. Darin enthalten sind die Endabrechnung für erbrachte Leistungen der Entsorgung 2021 sowie die Vorausberechnung für das Jahr 2022.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter 03631 9116400.